Faire AGB & gute Zusammenarbeit
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Michael Weidinger e.U. mit Sitz in Wien
Stand: August 2024
- Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur bei Geschäften mit Unternehmer:innen. Michael Weidigner e.U. Albertgasse 17/28, 1080 Wien (im Folgenden “Michael Weidinger” genannt) erbringt für den/die Auftraggeber:in (im Folgenden AG genannt) Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing, Performance Marketing, Conversion Optimierung, Social Media Marketing, Social Media Advertising, Webtracking und Google Analytics, sowie Projektmanagement von Webprojekten. Für alle Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Den Vertragsbedingungen oder sonstigen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen und diese werden nicht Bestandteil des Vertrages. Änderungen der AGB von Michael Weidinger gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen vier Wochen ab Erhalt der neuen Version schriftlich widerspricht.
1.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
- Leistungsumfang
2.1 Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Michael Weidinger erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, an einem von Michael Weidinger frei wählbaren Ort. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Michael Weidinger ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu beauftragen.
2.2 Im Zuge des Suchmaschinenmarketings, Performance Marketings und Social Media Advertisings bucht Michael Weidinger Werbeschaltungen in von dem/der Kund:in ausgesuchten oder von Michael Weidinger empfohlenen Suchmaschinen und Werbeplattformen. Zu diesem Zweck definiert der/die Kund:in ein monatliches Werbebudget, welches Michael Weidinger vollständig für die Buchung von Anzeigen verwendet. Die Verwendung dieses Budgets wird dokumentiert und dem/der Kund:in auf einer monatlichen Basis zur Verfügung gestellt.
2.3 Für die Durchführung dieser Schaltungen erhält Michael Weidinger ein vereinbartes monatliches Betreuungsentgelt. Dieses inkludiert die laufende Überwachung und Optimierung der Werbekampagnen des AG. Michael Weidinger ist bemüht, für den AG bestmögliche Platzierungen in den Suchmaschinen zu erzielen, garantiert jedoch keine Positionen und kein Erscheinen der Anzeigen.
2.4 Sofern nicht anders vereinbart, kann Michael Weidinger Kampagnen für Kund:innen der gleichen Branche und Kampagnen für idente Produkte betreuen. Michael Weidinger verpflichtet sich, keinem AG einen Vorteil zu geben, sondern wird für alle AG gleichermaßen optimieren. Der AG erhält keine Exklusivität.
2.5 Michael Weidinger ist berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter (z.B. Fotografen, Grafiker, Texter, usw.) zu bedienen.
Die Beauftragung von Dritten erfolgt nach Wahl von Michael Weidinger entweder im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des/der Kund:in. Der AG erteilt der Agentur hierzu die Vollmacht, Leistungen bei Dritten im Namen und auf Rechnung des AG zu beauftragen.
Michael Weidinger wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Werden Leistungen an Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben, haftet die Agentur nur für eine sorgfältige Auswahl des Dritten, nicht aber für die Erfüllung oder Schlechterfüllung der Leistung.
Werden Dritte mit Leistungen beauftragt, ist Michael Weidinger berechtigt, dem AG eine Agenturprovision von 15% des von dem Dritten verrechneten Honorars (ohne Umsatzsteuer, inklusive Auslagen) für den in Zusammenhang mit der Abwicklung entstehenden Aufwand zu verrechnen, sofern die Verrechnung einer Agenturprovision nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
- Vertragsabschluss
3.1 Auf Anforderung des AG übersendet Michael Weidinger dem AG ein schriftliches Angebot. Mit der Rücksendung des ausgefüllten und unterzeichneten Angebots an Michael Weidinger gibt der AG ein verbindliches Vertragsangebot ab. Zu deren Wirksamkeit ist die schriftliche oder elektronische Bestätigung von Michael Weidinger erforderlich. Eine Rechnung an den AG gilt ebenfalls als Bestätigung seitens Michael Weidinger.
3.2 Angebote sind freibleibend und unverbindlich und, wenn nicht anders vereinbart, für die Dauer von vier Wochen gültig. Mündliche Auskünfte und Zusagen stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumitbar sind. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Sofern mit dem AG nicht anders vereinbart, werden die Dienstleistungen Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing, Performance Marketing, Social Media Marketing und Social Media Advertising auf mindestens zwölf Monate abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Monat, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teil aus wichtigem Grund gelöst werden.
4.2 Als wichtige Gründe, der Michael Weidinger zur vorzeitigen Lösung des berechtigt, sind insbesondere anzusehen, wenn über das Vermögen des AG der Konkurs eröffnet wird, der AG seine Zahlung einstellt und offene Zahlungen trotz zweimaliger Mahnung nicht nachkommt oder das kontoführende Bankinstitut des AG den Einzug offener Zahlungen ablehnt.
- Preise, Zahlungen und Fälligkeiten
5.1 Alle Preisangaben sind netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer. Es gelten immer die im Auftrag vereinbarten Preise, Zahlungs- und Lieferkonditionen.
5.2 Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeiten und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn Michael Weidinger die Gegenforderung akzeptiert oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des AG.
5.3 Kommt der AG seiner Zahlungsverpflichtung trotz vorangegangener Mahnung unter Setzung einer Frist von 14 Tagen nicht nach, ist Michael Weidinger berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder seine Leistungen bis zur erfolgten vollständigen Zahlung der gesamten offenen Forderung zurückzubehalten. Der AG ist weiterhin verpflichtet, das vereinbarte monatliche Entgelt bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu bezahlen.
5.4 Für Leistungen, die Michael Weidinger nicht an seinem Geschäftssitz erbringt, können dem AG Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden. Die Kosten dafür werden nach Aufwand mit dem AG abgerechnet. Innerhalb von Wien sind alle Reisespesen inkludiert.
5.5 Michael Weidinger ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von einem Prozentpunkt pro Monat von der ausstehenden Forderung einzufordern.
5.6 Der AG ist verpflichtet, Michael Weidinger sämtliche Kosten, die durch die Betreibung von geschuldeten Rechnungsbeträgen entstehen, zu erstatten. Die Kosten schließen Honorare für Gerichtsvollzieher:innen und Rechtsanwält:innen mit ein.
5.7 Der AG erklärt, dass die Informationen, die er an Michael Weidinger weitergibt, zutreffend, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Er ist verpflichtet, Michael Weidinger unverzüglich über etwaige Änderungen zu informieren.
5.8 Für die zu erbringenden Leistungen und die Abgeltung von Verwertungsrechten wird das Honorar zwischen Michael Weidinger und dem AG im Voraus vereinbart. Das vereinbarte Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Zweifel gebührt ein angemessenes Honorar. Wenn nicht anderes vereinbart ist, inkludiert das Honorar nicht auch die Abgeltung für den Erwerb von Verwertungsrechten.
Laufende Leistungen werden nachträglich zum Monatsende in Rechnung gestellt.
- Daten
6.1 Michael Weidinger prüft nicht, ob die vom AG betriebenen Websites und deren Inhalte die Rechte Dritter verletzen, egal ob in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht, sowie ob die vom AG betriebenen Websites der DSGVO entsprechen. Der AG ist für die von ihm gelieferten Informationen allein verantwortlich.
6.2 Erbringt Michael Weidinger einen Vorschlag für Suchbegriffe, Interessen, geografische oder demografische Merkmale oder andere Merkmale für das Targeting von Nutzer:innen zu Werbezwecken, so sind diese vom AG zu prüfen und freizugeben. Für alle Inhalte der Anzeigen und der Targeting-Kriterien ist allein der AG verantwortlich. Der AG kann jederzeit alle aktiven Keywords, Targeting-Kriterien und Anzeigen mit seinen Zugängen überprüfen bzw. Michael Weidinger auffordern, diese zur Verfügung zu stellen.
6.3 Michael Weidinger ist hinsichtlich jeglicher Ansprüche Dritter, welche aus Verletzungen von datenschutzrechtlichen Vorschriften insbesondere der Datenschutzgrundverordnung im Zuge der Leistungserbringung resultieren, vom Vertragspartner vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Der AG hat Michael Weidinger unverzüglich im Falle einer Geltendmachung derartiger Ansprüche von Seiten Dritter zu informieren.
- Mitwirkung
7.1 Der/die Kund:in ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Michael Weidinger die vertraglich vereinbarte Leistung zeitgerecht durchführen kann. Insbesondere wird der AG alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
7.2 Kommt der AG seinen Pflichten zur Mitwirkung nicht nach, ist Michael Weidinger von sämtlichen Leistungspflichten befreit, jedoch dennoch berechtigt, den Aufwand entsprechend des gültigen Auftrages in Rechnung zu stellen.
7.3 Der AG verpflichtet sich, Michael Weidinger unverzüglich und vollständig über alle auftretenden Mängel zu informieren. Fehler sind vom AG zu protokollieren und Michael Weidinger in Form eines dokumentierten Screenshots per Email zu übermitteln.
- Gewährleistung
8.1 Michael Weidinger vereinbart mit dem AG gemäß 3.1 die Suchmaschinenoptimierung seiner Webseite. Die Positionierung einer Website bei unterschiedlichen Suchbegriffen in den Suchergebnissen, liegt allein im Ermessen des jeweiligen Suchdienstanbieters.
8.2 Michael Weidinger übernimmt keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Website durch einen Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Position in den Suchergebnissen und haftet auch nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung, einer Abstrafung oder Löschung der Website durch eine oder mehrere Suchmaschinen. Dem AG ist bewusst, dass sich die Position seiner Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann.
8.3 Der AG versichert, dass er nur seine eigenen Websites optimieren lässt oder im Auftrag und mit dem Einverständnis von Dritten handelt. Für den Fall, dass es dennoch zu Schäden an Webseiten Dritter kommt und daraus Regresszahlungen entstehen, haftet ausschließlich der AG. Michael Weidinger ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
8.4 Michael Weidinger weist den AG vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, Twitter, etc. im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen- und Auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten oder diesen verfügbar zu halten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen- und Auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.
8.5 Michael Weidinger beabsichtigt, den Auftrag des/der Kund:in nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Anbietern einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes/jeder Nutzer:in, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Michael Weidinger nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
- Haftung
9.1 Die Haftung durch Michael Weidinger, sowie seiner gesetzlichen Vertreter:innen, Arbeitnehmer:innen oder Erfüllungsgehilf:innen, für Schäden im Zusammenhang mit den von Michael Weidinger angebotenen Dienstleistungen – gleich aus welchen Rechtsgründen – ist ausgeschlossen.
9.2 Michael Weidinger haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern Michael Weidinger Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit muss der/die Geschädigte beweisen.
- Geheimhaltung
10.1 Der AG verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung oder im Auftrag von Michael Weidinger handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäftsgeheimnisse oder weitere Informationen geheim zu halten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
10.2 Der AG verpflichtet sich des Weiteren, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen 10.1, zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an Michael Weidinger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird ovn Michael Weidinger nach zu billigendem Ermessen bestimmt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen.
- Erfüllung und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem AG und Michael Weidinger ist ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen ist der Sitz der Michael Weidinger e.U. in Wien. Für alle Streitigkeiten zwischen Michael Weidinger und dem AG ist ausschließlich das in 1080 Wien sachlich zuständige Gericht zuständig. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Unternehmenssitz des AG außerhalb Österreichs befindet.
- Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommt.